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Heft Nr. 105

Reform der Pflegeversicherung

Guido Raddatz

Berlin

, 2008

Die erst im Jahr 1995 als fünfter Sozialversicherungszweig eingeführte Soziale Pflegeversicherung (SPV) steht vor großen Herausforderungen. Daran hat auch die Mitte 2008 in Kraft getretene Pflegereform, das sogenannte Pflege- Weiterentwicklungsgesetz, das u.a. eine Leistungsdynamisierung sowie einen gestiegenen Beitragssatz vorsieht, nichts geändert.

Um die Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen, müsste sich die Politik vor allem zu drei Grundsatzentscheidungen durchringen:

Erstens die Abkehr vom Umlageverfahren hin zu einem kapitalgedeckten System, um die Folgen des demographischen Wandels nicht nur den jungen und zukünftigen Generationen aufzubürden. Zweitens die Aufgabe der lohnbezogenen Beitragserhebung zugunsten leistungsbezogener, d.h. risikoäquivalenter Prämien, um den Arbeitsmarkt nicht zu erdrosseln. Drittens müssten schließlich die berechtigten Umverteilungsziele, die aufgrund der ersten beiden Änderungen nicht mehr innerhalb der SPV verfolgt werden können, in das Steuer-Transfer-System verlagert werden.

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